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Februar 2019

Betreuung und Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht ein, in Ihrem Namen zu handeln. Auf welche Angelegenheiten sich diese Vollmacht bezieht, legen Sie selbst fest.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit - jeder kann in die Situation kommen, dass er handlungsunfähig ist. Wollen Sie vermeiden, dass in so einem kritischen Moment ein Betreuungsgericht festlegt, wer in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen zu treffen hat, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen und gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Es versteht sich von selbst, dass Sie eine Vorsorgevollmacht nur dem- oder derjenigen erteilen, dem Sie hundertprozentig vertrauen.

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